Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Wir sind Ihre Experten und Berater für eine erfolgreiche Umsetzung der Digitalstrategie des KHZG sowie weit darüber hinaus.

KHZG im Überblick

  • Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ist ein Förder- und Investitionsprogramm von Bund und Ländern für die Digitalisierung von Krankenhäusern
  • Fördermittel: 4,3 Milliarden Euro finanziert von Bund (70 %), sowie von Ländern und Krankenhausträgern (30 %)
  • Gefördert werden Krankenhäuser der Krankenhauspläne der Länder (z. B. Unikliniken, keine reinen Privatkliniken)
  • Antrag erfolgt durch die Krankenhäuser an die Bundesländer, z. B. über die Landesämter
  • Bei den Fristen für KHZG-Antragstellung oder Bedarfsanmeldung bestehen länderspezifische Unterschiede. Gerne geben wir Ihnen individuelle Informationen für Ihr Krankenhaus
  • Projektabschluss muss bis 31.12.2024 erfolgen
  • Interoperabilität der Projekte (Standards, Datenschnittstellen), IT-Sicherheit und Datenschutz müssen gewährleistet sein

Was wird gefördert?

  • Genau definierte Klinikdigitalisierungsmaßnahmen: Z. B. Patientenportale, Behandlungsdokumentation, Medikationsmanagement, Bettennachweissysteme, Telemedizin, Robotik sowie IT-Sicherheit
  • Ergänzende Maßnahmen: Planung, Beratung, IT-Ausstattung, Technik, personelle Maßnahmen, z. B. Schulungen sowie Nachweise

KHZG-Fördergelder für Digitalisierungsprojekte sollten schnellstmöglich beantragt werden, da strategischer/konzeptioneller Vorlauf und Antragsprozess viel Zeit benötigen. Mit einem spezialisierten Experten-Netzwerk unterstützen wir Sie bei strategischer Vorbereitung, Förderantrag und Entwicklung.