Die Dringlichkeit von Krankenhaus-Digitalisierung ist Thema der breiten Öffentlichkeit und wird von allen Beteiligten gefordert. Auch der Gesetzgeber wird entschlossener bei Fördergeldern für Klinik-Digitalisierung. Mit dem neuen Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wurde jetzt ein klares Signal gesetzt.
Der neu geschaffene Krankenhauszukunftsfonds umfasst insgesamt 3 Milliarden Euro, die vom Bund aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bereitgestellt werden und zusätzlichen bis zu 1,3 Milliarden Euro in Form von Kofinanzierung durch die Länder und ggf. auch der jeweiligen Krankenhausträger.
Aus dem Krankenhauszukunftsfonds werden „notwendige Investitionen in Krankenhäuser“ gefördert, die im neuen § 14a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sowie § 19 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung genau beschrieben werden: u.a. für digitale Infrastruktur zur Verbesserung der Patientenversorgung, der Abläufe, Dokumentation und Kommunikation, Entwicklung von Patientenportalen und zur Etablierung von Telemedizin und Robotik.
Die Fördermittel stehen direkt zu Jahresbeginn 2021 bereit. Es empfiehlt sich eine frühzeitige Beantragung aufgrund der in der Regel mehrmonatigen Bewilligungsdauer und da ein großer Andrang auf die Fördermittel zu erwarten ist.
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